Das Gericht in Nanterre hat am Donnerstag sein Urteil gefällt und dekretiert, dass die Weigerung des Verwaltungsrats von TotalEnergies, einen von der Ethos Stiftung mit-eingereichten Aktionärsantrag auf die Traktandenliste der Generalversammlung 2024 zu setzen, rechtmässig war. Das Aktionariat wird somit nicht über die Trennung der Funktionen Verwaltungsratspräsidium und CEO abstimmen können. Ethos bedauert dies.
Das Handelsgericht in Nanterre traf seine Entscheidung diesen Donnerstag. Nach Anhörung der Argumente beider Parteien entschied das Gericht, dass die Weigerung des Verwaltungsrats von TotalEnergies, einen Aktionärsantrag auf die Tagesordnung seiner Generalversammlung vom 24. Mai 2024 zu setzen, rechtmässig war.
«Wir bedauern diesen Entscheid natürlich», betont Vincent Kaufmann, Direktor der Ethos Stiftung. «Für uns stellte und stellt die Entscheidung von TotalEnergies, unseren Aktionärsantrag nicht auf die Tagesordnung zu setzen, eine Behinderung der Aktionärsdemokratie dar. Wir werden uns auch in Zukunft für grundlegende Aktionärsrechte einsetzen, angefangen mit dem Recht, einen Antrag an der Generalversammlung eines Unternehmens, dessen Miteigentümer sie sind, einzureichen, insbesondre bei Schlüsselthemen wie Corporate Governance, welche für das Aktionariat von grösstem Interesse sind.»
Zur Erinnerung: Der am 18. April von Ethos und einer Koalition institutioneller Investoren, die vom Forum für verantwortungsbewusstes Investment (FIR) in Frankreich unterstützt werden und über EUR 1'000 Milliarden an verwalteten Vermögen vertreten, eingereichte Antrag hatte rein konsultativen Charakter und sollte dem Aktionariat lediglich die Möglichkeit geben, ihre Meinung zur Corporate Governance des Unternehmens kundzutun. Darüber hinaus hielt die Koalition aus französischen und internationalen Pensionskassen und Vermögensverwaltern, die den Antrag mit-einreichten, TotalEnergies-Aktien im Wert von mehr als EUR 1,3 Milliarden (0,9% des Kapitals), was weit über dem Schwellenwert liegt, den das französische Gesetz für dieses Vorgehen vorschreibt.
Die Trennung der Rollen Verwaltungsratspräsidium und CEO wird heute weithin als gute Praxis der Unternehmensführung anerkannt. Sie trennt die Führungs- und Kontrollverantwortung, sorgt für ein Gleichgewicht der Kräfte und stärkt die Fähigkeit des Verwaltungsrats, unabhängige Entscheidungen zu treffen und die Unternehmensführung zu beaufsichtigen.
Ethos empfiehlt, gegen die Wiederwahl aller Verwaltungsratsmitglieder zu stimmen
Die Weigerung des Verwaltungsrats, einen rein konsultativen Aktionärsantrag auf die Agenda der Generalversammlung zu setzen, war ein sehr negatives Signal hinsichtlich der Bereitschaft des Unternehmens, mit seinem Aktionariat in einen Dialog zu treten. Aus diesem Grund, aber auch wegen der mangelnden Unabhängigkeit des Verwaltungsrats und der als ungenügend erachteten Klimastrategie des Unternehmens, empfiehlt Ethos, die Wiederwahl der zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder an der morgigen Generalversammlung in Paris abzulehnen.
Ethos empfiehlt zudem, den Vergütungsbericht sowie die Konsultativabstimmung über die Klimastrategie abzulehnen. Ethos ist der Ansicht, dass die Klimaziele von TotalEnergies nicht ehrgeizig genug sind und dass die Klimastrategie unzureichend ist. Insbesondere die Entscheidung, die Öl- und Gasproduktion bis 2028 um 2 bis 3% pro Jahr zu steigern, widerspricht nicht nur dem weltweiten Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, sondern auch den im Juni 2023 veröffentlichten Prognosen der Internationalen Energieagentur, welche bis 2028 ein Wachstum der Ölnachfrage von 0.4% bis 1% erwartet.